{"id":1762,"date":"2021-01-15T10:50:16","date_gmt":"2021-01-15T10:50:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hotel-ulli.at\/?page_id=1762"},"modified":"2022-11-27T10:51:15","modified_gmt":"2022-11-27T10:51:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hotel-ulli.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Hotel Ulli Gesellschaft m.b.H.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1.<\/strong> Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr Leistungen der<strong> Hotel Ulli Gesellschaft m. b. H.&nbsp; <\/strong>(FN 170770h, LG Feldkirch) Haus NR 264, 6763 Z\u00fcrs (im Folgenden \u201e<strong>Hotel Ulli<\/strong>\u201c genannt) gegen\u00fcber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden \u201eVertragspartner\u201c). Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie Vermietung von R\u00e4umlichkeiten (etwa f\u00fcr Seminare, Konferenzen oder Feiern) und sonstige Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getr\u00e4nken, und f\u00fcr alle damit zusammenh\u00e4ngenden weiteren Leistungen des Hotels Ulli.<br><strong>1.2.<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Ulli diesen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht. Gegenbest\u00e4tigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<br><strong>1.3.<\/strong> F\u00fcr alle nicht in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen erg\u00e4nzend die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotellerie 2006 idgF (<a href=\"https:\/\/www.wko.at\/branchen\/tourismus-freizeitwirtschaft\/hotellerie\/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_fuer_die_Hotellerie_(AGBH).html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">AGBH 2006<\/a>) zur Anwendung.<br><strong>1.4.<\/strong> Festgehalten wird, dass vom Hotel Ulli nur hoteleigene Leistungen erbracht werden und allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Skischule, Skilehrer, Ski- oder Berf\u00fchrer, Ausfl\u00fcge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc) rein als verbundene Leistung anzusehen sind und daher die Anwendung des Pauschalreisegesetzes gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs 2 Z2 und 3 PRG ausgeschlossen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Vertragsabschluss, Preise, Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.<\/strong> Die Buchung wird mit Eingang der Anzahlung in H\u00f6he von 30 % des Gesamtpreises oder der Belastung einer angegebenen Kreditkarte garantiert. Alle Reservierungen, \u00c4nderungen und Stornierungen bed\u00fcrfen der Schriftform, wobei hierf\u00fcr auch elektronische \u00dcbermittlungen (E-Mail) zul\u00e4ssig sind.<br><strong>2.2.<\/strong> S\u00e4mtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Etwaige Preis\u00e4nderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.<br><strong>2.3.<\/strong> Das Hotel Ulli ist berechtigt, die tats\u00e4chliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Hotelbetrieb zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Storno von N\u00e4chtigungen\/Anreisehindernisse\/ Verl\u00e4ngerungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.<\/strong> Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbest\u00e4tigung nichts anderes best\u00e4tigt wurde gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>bei einem R\u00fccktritt Ihrer Buchung, egal aus welchen Gr\u00fcnden, bis 3 Wochen vor Ihrem Ankunftstag fallen keine Stornierungsgeb\u00fchren an<\/li><li>bei Stornierung 3 Wochen bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70\u00a0% des Gesamtpreises (Bruttopreises)<\/li><li>bei Stornierung in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90\u00a0% des Gesamtpreises (Bruttopreises)<\/li><li>bei Nichtankunft (No Show)\/ Storno am Ankunftstag oder bei verfr\u00fchter Abreise: 100\u00a0% des Gesamtpreises (Bruttopreises)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>bis 3 Wochen<\/td><td>3 Wochen bis 1 Woche<\/td><td>in der letzten Woche<\/td><td>am Ankunftstag\/Nichtankunft\/ verfr\u00fchte Abreise<\/td><\/tr><tr><td>keine Stornogeb\u00fchren<\/td><td>70 %<\/td><td>90 %<\/td><td>100 %<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>3.2.<\/strong> Die Verrechnung der Stornogeb\u00fchr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allf\u00e4lligen Anzahlungen einbehalten, \u00dcberh\u00e4nge werden an die bekannt gegeben Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners r\u00fcck\u00fcberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdr\u00fccklich der Belastung durch das Hotel Ulli im oben unter 3.1. genannten Ausma\u00df zu.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3. <\/strong>Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (die nicht in der Sph\u00e4re des Vertragspartners liegen) im Sinne h\u00f6herer Gewalt (zB Stra\u00dfensperren, Hochwasser etc) s\u00e4mtliche Anreisem\u00f6glichkeiten unm\u00f6glich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt f\u00fcr die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht f\u00fcr den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisem\u00f6glichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder m\u00f6glich wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4. <\/strong>Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (z.B. extremer Schneefall, Stra\u00dfensperren, Quarant\u00e4ne, Hochwasser, etc.) s\u00e4mtliche Abreisem\u00f6glichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag f\u00fcr die Dauer der Unm\u00f6glichkeit der Abreise automatisch verl\u00e4ngert. Eine Reduktion des Entgelts f\u00fcr diese Zeit ist allenfalls nur dann m\u00f6glich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Witterungsverh\u00e4ltnisse nicht zur G\u00e4nze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gew\u00f6hnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Haftung des Hotels Ulli<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.<\/strong> Die Haftung f\u00fcr von Hotelg\u00e4sten eingebrachte Wertsachen (wie etwa Bilder, Bargeld etc.) besteht f\u00fcr das Hotel Ulli der H\u00f6he nach maximal bis zu Haftpflichtversicherungssumme des Hotels Ulli. Nicht als Wertsachen gelten Gegenst\u00e4nde des pers\u00f6nlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bed\u00fcrfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein k\u00f6nnen (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzm\u00e4ntel, Mobiltelefone, Tabletts, Notebooks, E-Reader und \u00e4hnliches). Diese Gegenst\u00e4nde sind nicht vom Hotel Ulli zu ersetzen.<br><strong>4.2.<\/strong> Wertsachen und Bargeld k\u00f6nnen jedoch entweder im Safe des Zimmers oder kostenlos nach Ma\u00dfgabe freier Kapazit\u00e4ten im Safe des Hotels Ulli deponiert werden. F\u00fcr nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR 3.600,00 und f\u00fcr im Hotelsafe (Rezeption) untergebrachtes Bargeld und Schmuck eine maximale Haftsumme von EUR 20.000,00.<br><strong>4.3.<\/strong> Zur\u00fcckgebliebene Gegenst\u00e4nde des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 \u00fcberschreiten, nur auf Anfrage bis sp\u00e4testens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenst\u00e4nde, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundb\u00fcro abgegeben oder entsorgt.<br><strong>4.4.<\/strong> Die regul\u00e4re Internetnutzung ist im Hotel kostenfrei m\u00f6glich. Die Funktionsunt\u00fcchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegen\u00fcber dem Hotel Ulli dar.<br><strong>4.5.<\/strong> Das Hotel Ulli \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle bei Veranstaltungen. Allgemein haftet das Hotel Ulli gegen\u00fcber Verbrauchern mit Ausnahme von Personensch\u00e4den nicht im Falle von leichter Fahrl\u00e4ssigkeit. Gegen\u00fcber Unternehmern haftet das Hotel Ulli allgemein nur bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgesch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.<br><strong>4.6.<\/strong> Das Hotel Ulli haftet nicht daf\u00fcr, wenn dem Vertragspartner, seinen Besch\u00e4ftigten, Beauftragten, Besuchern oder G\u00e4sten w\u00e4hrend oder im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im Hotel Gegenst\u00e4nde abhandenkommen; dies gilt auch f\u00fcr Diebst\u00e4hle. Versicherungen (etwa Diebstahl-, Einbruch- und Feuersch\u00e4den) sind vom Veranstalter selbst abzuschlie\u00dfen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenst\u00e4nde, Gep\u00e4ck oder Geld durch \u00dcbergabe an das Hotel Ulli in den zugewiesenen R\u00e4umen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung des Hotels Ulli der H\u00f6he nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Hotels Ulli beschr\u00e4nkt ist.<br><strong>4.7.<\/strong> F\u00fcr eingebrachte Wertgegenst\u00e4nde, die dem Hotel Ulli nicht \u00fcbergeben wurden, wird keine Haftung \u00fcbernommen. Der Vertragspartner hat f\u00fcr eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenst\u00e4nde selbst zu sorgen.<br><strong>4.8.<\/strong> Etwaige Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen das Hotel Ulli sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Aufenthaltes bzw der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, anderenfalls diese als erloschen gelten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.1.<\/strong> Die R\u00e4ume und Fl\u00e4chen des Hotels Ulli werden entsprechend der getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verf\u00fcgung gestellt. Allf\u00e4llige M\u00e4ngel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei \u00dcbergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner dem Hotel Ulli gegen\u00fcber zu r\u00fcgen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen gelten nicht als Mangel. \u00c4nderungen an technischen Anlagen, Einrichtungen und M\u00f6beln d\u00fcrfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels Ulli und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.<br><strong>5.2.<\/strong> Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die ihm zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten ganz oder teilweise (auch nicht zeitlich) an Dritte in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung oder im Rahmen von bei ihm gebuchten Veranstaltung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels Ulli weiterzugeben.<br><strong>5.3.<\/strong> F\u00fcr technische St\u00f6rungen insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder St\u00f6rungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie f\u00fcr Betriebsst\u00f6rungen jeglicher Art \u00fcbernimmt das Hotel Ulli keine Haftung.<br><strong>5.4.<\/strong> Amtlichen Kontrollorganen, Beh\u00f6rdenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern des Hotels Ulli ist der Zutritt zu den vertragsgegenst\u00e4ndlichen R\u00e4umen und Fl\u00e4chen jederzeit zu erm\u00f6glichen.<br><strong>5.5.<\/strong> Alle Werbema\u00dfnahmen des Vertragspartners sind vom Hotel Ulli schriftlich zu genehmigen, soweit das Hotel Ulli genannt wird. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos f\u00fcr Medien, Drucksorten, usw., ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels Ulli gestattet..<br><strong>5.6.<\/strong> Maschinen und Ger\u00e4te, die vom Veranstalter eingebracht und\/oder von diesem im in Betrieb genommen werden, m\u00fcssen den jeweiligen \u00f6sterreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein.<br><strong>5.7.<\/strong> Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen. Der Vertragspartner h\u00e4lt das Hotel Ulli hinsichtlich s\u00e4mtlicher Sch\u00e4den, insbesondere Strafen\/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Anspr\u00fcche Dritter, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und s\u00e4mtlichen sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabf\u00fchrung von Abgaben herr\u00fchren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird.<br><strong>5.8.<\/strong> Das Mitbringen von Speisen und Getr\u00e4nken und andere Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdr\u00fccklichen Genehmigung durch das Hotel Ulli. Anfallende Kosten (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgeb\u00fchr) werden vom Hotel Ulli in Rechnung gesondert gestellt.<br><strong>5.9.<\/strong> Der Vertragspartner bzw seine Bevollm\u00e4chtigten haben w\u00e4hrend der Dauer der Ben\u00fctzung der Veranstaltungsr\u00e4ume daf\u00fcr zu sorgen, dass er selbst oder eben ein Bevollm\u00e4chtigter anwesend ist.<br><strong>5.10.<\/strong> Der Vertragspartner tr\u00e4gt das Risiko der von ihm durchgef\u00fchrten Veranstaltung, einschlie\u00dflich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, auch Folgesch\u00e4den und Verluste, die von ihm, den von ihm besch\u00e4ftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), von seinen Bevollm\u00e4chtigten sowie von seinen Besuchern und G\u00e4sten verursacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den am Geb\u00e4ude und Inventar infolge der Veranstaltung, f\u00fcr Besch\u00e4digungen beim Einbringen von Gegenst\u00e4nden, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie f\u00fcr alle Folgen, die sich aus dem \u00dcberschreiten der vereinbarten Besucherh\u00f6chstzahl ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. R\u00fccktritt\/K\u00fcndigung\/Krankheit\/ Tod<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.1.<\/strong> Das Hotel Ulli ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden das Vertragsverh\u00e4ltnis zu beenden, wenn<br><strong>6.1.1.<\/strong> der Vertragspartner eine f\u00e4llige Zahlung trotz setzen einer Nachfrist von 3 Tagen nicht erbringt,<br><strong>6.1.2.<\/strong> \u00fcber das Verm\u00f6gen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens abgewiesen worden ist,<br><strong>6.1.3.<\/strong> durch den Vertragspartner der reibungslose Gesch\u00e4ftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels Ulli oder dessen G\u00e4ste gef\u00e4hrdet ist,<br><strong>6.1.4.<\/strong> der Vertragspartner von den R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten den \u00fcbrigen G\u00e4sten, dem Eigent\u00fcmer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegen\u00fcber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegen\u00fcber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Sicherheit schuldig macht,<br><strong>6.1.5 <\/strong>der Vertragspartner von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die \u00fcber die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pfleged\u00fcrftig wird,<br><strong>6.1.6.<\/strong> notwendige beh\u00f6rdliche Genehmigungen f\u00fcr die Veranstaltung nicht vorgelegt werden bzw die Veranstaltung beh\u00f6rdlich verboten wird,<br><strong>6.1.7.<\/strong> die Erf\u00fcllung des Vertrages wegen h\u00f6herer Gewalt, beh\u00f6rdlicher Schlie\u00dfungen, Epidemien oder Pandemie, wegen Streiks oder andere vom Hotel Ulli nicht zu vertretende Umst\u00e4nde unm\u00f6glich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist,<br><strong>6.1.8.<\/strong> Veranstaltungen unter irref\u00fchrenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich k\u00f6nnen die Identit\u00e4t des Vertragspartners oder dessen G\u00e4sten, seine Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.<br><strong>6.1.9.<\/strong> das Hotel Ulli begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Ulli in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw Organisationsbereich des Hotels Ulli zuzurechnen ist,<br><strong>6.1.10.<\/strong> der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist.<br><strong>6.2.<\/strong> Im Falle eines Vertragsr\u00fccktritts durch das Hotel Ulli aus vorgenannten Gr\u00fcnden ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Hotels Ulli ist in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<br><strong>6.3.<\/strong> Der Beherbergungsvertrag endet mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart (maximal 15 % des Bruttopreises) oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten R\u00e4ume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten R\u00e4umlichkeiten vollst\u00e4ndig ausgelastet ist und die R\u00e4umlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere G\u00e4ste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis tr\u00e4gt der Vertragspartner. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.<br><strong>6.4.<\/strong> Erkrankt ein Vertragspartner w\u00e4hrend seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird das Hotel Ulli \u00fcber Wunsch des Vertragspartners f\u00fcr \u00e4rztliche Betreuung auf Kosten des Vertragspartners sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird das Hotel Ulli von sich aus die \u00e4rztliche Betreuung auf Kosten des Vertragspartners veranlassen. Das Hotel Ulli hat gegen\u00fcber dem Vertragspartner und dessen Rechtsnachfolger insbesondere f\u00fcr folgende Kosten Ersatzanspr\u00fcche: i) offene Arztkosten, Kosten f\u00fcr Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe ii) notwendig gewordene Raumdesinfektion, iii) unbrauchbar gewordene W\u00e4sche, Bettw\u00e4sche und Betteinrichtung, anderenfalls f\u00fcr die Desinfektion iii) Wiederherstellung Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Teppichen, Ausmalen usw, soweit diese Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder besch\u00e4digt wurden, iv) angemessenes Nutzungsentgelt f\u00fcr die Zeit der nicht Nutzbarkeit des gegenst\u00e4ndlichen G\u00e4stezimmers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.1.<\/strong> Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerl\u00e4sslich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Hotel Ulli personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung ben\u00f6tigt werden, zur Verf\u00fcgung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchf\u00fchrung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungstr\u00e4ger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, \u00f6ffentliche Stellen und Beh\u00f6rden f\u00fcr melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.<br><strong>7.2.<\/strong> Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an das Hotel Ulli und von der Weitergabe der Daten durch das Hotel Ulli an die oben beschriebenen Empf\u00e4ngerkategorien zu informieren. Das Hotel Ulli wird diese Daten gem\u00e4\u00df den einschl\u00e4gigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.<br><strong>7.3.<\/strong> Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zust\u00e4ndigen Kontaktpersonen f\u00fcr Fragen zum Datenschutz finden sich in der <a href=\"https:\/\/www.hotel-ulli.at\/datenschutz\/\" data-type=\"page\" data-id=\"19\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.1.<\/strong> Rauchen ist den Geb\u00e4uden des Hotels Ulli ausschlie\u00dflich in den daf\u00fcr vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereich gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und f\u00fcr den Fall der Unben\u00fctzbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen R\u00e4ume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.<br><strong>8.2<\/strong>. Tiere d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotel Ulli und allenfalls gegen eine besondere Verg\u00fctung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren und zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, hat \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertragspartner haftet dem Hotel Ulli gegen\u00fcber f\u00fcr den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Hotel Ulli, die das Hotel Ulli gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Barbereich, Raucherlounge, Gesellschafts-, Restaurantr\u00e4umen und Wellnessbereichen d\u00fcrfen sich Tiere nicht aufhalten.<br><strong>8.3.<\/strong> Erf\u00fcllungsort und Zahlungsort ist 6763 Z\u00fcrs am Arlberg. Es kommt \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist ist das f\u00fcr 6763 Z\u00fcrs sachlich zust\u00e4ndige Gericht.<br><strong>8.4.<\/strong> Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis des Vertragspartners mit dem Hotel Ulli bedarf der ausdr\u00fccklichen, schriftlichen Zustimmung des Hotels Ulli.<br><strong>8.5.<\/strong> \u00c4nderungen dieser Vereinbarung bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; m\u00fcndliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch das Hotel Ulli wirksam, wobei&nbsp; Mailkorrespondenz dem Schriftformerfordernis gen\u00fcgt.<br><strong>8.6.<\/strong> Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen. Das Hotel Ulli und der Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverz\u00fcglich durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung m\u00f6glichst nahekommt.<br><strong>8.7.<\/strong> Das Hotel Ulli ist berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen und \u00fcbernimmt die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten nur dann, wenn diese der Sph\u00e4re des Hotel Ulli zuzurechnen sind. Sonderw\u00fcnsche und durch den Kunden veranlasste Mehrkosten werden vom Hotel Ulli nicht \u00fcbernommen und sind vom Kunden zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand Mai 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Hotel Ulli Gesellschaft m.b.H. 1. Anwendungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr Leistungen der Hotel Ulli Gesellschaft m. b. H.&nbsp; (FN 170770h, LG Feldkirch) Haus NR 264, 6763 Z\u00fcrs (im Folgenden \u201eHotel Ulli\u201c genannt) gegen\u00fcber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden \u201eVertragspartner\u201c). 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